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Haarersatz auf Rezept

Haarersatz auf Rezept!

Wenn ein Haarersatz oder Haarteil krankheitsbedingt für Frauen nötig ist helfen Ärzte und Krankenkassen weiter.

Haarersatz gilt als ein medizinisches Hilfsmittel, belastet nicht das Budget von Ärzten und muss lediglich als Diagnose gestellt werden, damit eine Zusahlung der Krankenkasse erfolgt.

Wichtige Informationen für Ärzte zum Thema Haarersatz

Haarersatz gilt als medizinisches Hilfsmittel und belastet das Budget eines Arztes nicht. Jeder zugelassene Arzt hat die Möglichkeit, ein Rezept für Haarersatz auszustellen. Dies geschieht häufig im Rahmen einer Diagnose, die auf eine medizinische Notwendigkeit hinweist, wie z. B. Haarausfall durch Krankheit, genetische Veranlagung oder andere medizinische Gründe. Eine präzise Diagnose ist entscheidend, um die Beantragung von Haarersatz bei den Krankenkassen für Patienten zu erleichtern.

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Haarersatz und die Kostenübernahme durch Krankenkassen

Haarausfall ist insbesondere für Frauen eine enorme seelische Belastung, die zu ernsthaften psychischen und sonstigen gesundheitlichen Problemen führen kann. 

Aus diesem Grund erkennt der Gesetzgeber Haarausfall als Behinderung an, insbesondere bei Frauen. Zahlreiche rechtskräftige Urteile haben dies bestätigt, sodass eine Versorgung mit Haarersatz bei Frauen in den meisten Fällen von den Krankenkassen unterstützt wird. Diese leisten in der Regel eine Zuzahlung, die als Festbetrag festgelegt ist und je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann.

Ärzte sollten ihre Patienten darauf hinweisen, dass sie mit der entsprechenden Diagnose und einem gültigen Haarersatz-Rezept, Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse geltend machen können.

Um die genaue Höhe der Unterstützung durch die Krankenkasse zu ermitteln, ist ein Kostenvoranschlag notwendig. Dieser wird zusammen mit dem Haarersatz-Rezept bei der Krankenkasse eingereicht, die den Antrag prüft den Patienten dann über die Höhe der Zuzahlung und eventuelle weitere Schritte informiert. 

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